Totalreservat

Totalreservat Plagefenn

Der Begriff Totalreservat wird bei der Kategorisierung von Schutzgebieten in Natur- und Landschaftsschutz verwendet, um Gebiete zu beschreiben, die vor menschlichen Einflüssen weitestgehend geschützt und der natürlichen Entwicklung überlassen werden sollen. Üblicherweise entsprechen die Schutzregeln für Totalreservate den von der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) festgelegten Anforderungen für Schutzgebiete der Kategorien Ia und b (Strenges Naturreservat/Wildnisgebiet).[1]

Naturschutzfachlich wird die Ausweisung von Totalreservaten dem Prozessschutz zugeordnet, da in ihnen Veränderungen durch natürliche Prozesse zugelassen werden und nicht ein bestimmter Zustand erhalten oder erreicht werden soll.

  1. vergleiche Heinrich Rall: Zur Akzeptanz von Totalreservaten in der Öffentlichkeit. Arbeitsgemeinschaft Waldwildnis, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 29. Januar 2009; abgerufen am 8. Oktober 2008.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.waldwildnis.de

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